Informationen der Gemeindeverwaltung:

  • Informationen zum neuen Meldegesetz ab November 2015
PDF-Datei
  • Vermieterbestätigung
PDF-Datei
  • Informationen zur Anmeldung einer Eheschließung
wird überarbeitet
  • Informationen bei Eintritt eines Sterbefalles
PDF-Datei
  • Informationen zum neuen Personalausweis sowie zu Ausweis- und Reisedokumenten
PDF-Datei
  • Informationen zur Grabpflege
PDF-Datei
  • Anmeldung von Nutzfeuer bei der Integrierten Leitstelle Bamberg – Forchheim

PDF-Datei

  • Rechtlicher Hinweis zum Verbrennen von Käferholzmaterial, Ästen oder sonstigen Feuern im Freien

PDF-Datei

  • Information zur Rauchmelderpflicht

PDF-Datei


Weitere Informationen:


Schadensmeldungen:

Wir bedanken uns bereits im Voraus herzlich für die Mithilfe der Bürger, wenn Sie uns von leider immer wieder vorkommenden Mängeln in Kenntnis setzen.

Die Mitarbeiter von Gemeindeverwaltung und Bauhof sind bemüht, möglichst rasch Abhilfe zu schaffen, wenn Schäden und Mängel an öffentlichen Einrichtungen entstanden sind.

Wer einen Missstand bemerkt, wird gebeten, den hier beigefügten Hinweiszettel (PDF-Datei) auszudrucken, entsprechend auszufüllen und im Rathaus abzugeben oder senden Sie uns den Hinweiszettel mit Foto per E-Mail an bauamt@markt-heiligenstadt.de.

Umso schneller werden die Probleme behoben!



Kran- und Gerüstaufstellung auf öffentlichen Straßen

Vermehrt wird festgestellt, dass Kräne und Baugerüste ohne gemeindliche Genehmigung auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass hierfür ein Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung mit Sondernutzung an öffentlicher Verkehrsfläche gemäß Sondernutzungsgebührensatzung vom 24.11.2008 gestellt werden muss und dies kostenpflichtig ist.
Bei widerrechtlicher Aufstellung werden nachträglich die Kosten der Sondernutzung erhoben.
Um die VAO rechtzeitig genehmigt zu bekommen, muss der Antrag mind. 2 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme gestellt werden, um diesen sachgerecht zu prüfen. Mit den Arbeiten darf erst nach Erhalt der Anordnung begonnen werden.



Vorübergehende gaststättenrechtliche Genehmigung

Für öffentliche Veranstaltungen, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, ist eine gaststättenrechtliche Genehmigung (Gestattung) erforderlich.
Über das gesamte Jahr verteilt finden eine Vielzahl von öffentlichen Feiern und Veranstaltungen statt, bei denen die Veranstalter auch alkoholische Getränke ausschenken.
Diese Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz ist z.B. für Straßenfeste, Grillfeste, Schulfeste, Vereinsfeste sowie Wein- und Bierfeste, etc. notwendig.
Wird eine erlaubnisbedürftige Veranstaltung ohne entsprechende Erlaubnis durchgeführt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet oder der unerlaubte Betrieb durch die Ordnungsbehörde untersagt und eingestellt werden.
Der Antrag auf Erteilung einer Gestattung ist im Bürgerbüro
- schriftlich und
- mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
Bei eingehenden Anträgen, welche die erforderliche Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen nicht erfüllen, kann eine Genehmigung nicht mehr erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro oder unter 09198 929931.



Anmelden von Nutzfeuer bei der ILS

Das Verbrennen von Käferholz und Reisig ist spätestens zwei Tage vor dem Verbrennen bei der Integrierten Leitstelle (ILS) zu melden. Hierfür steht Ihnen im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 09198/9299-31 ein Ansprechpartner zur Verfügung.
Folgende Daten sind mitzuteilen:
- Name, Vorname und Anschrift des Betreibers
- Handynummer des Verantwortlichen
- Abbrennort (Flurnummer und Gemarkung)
- Tag und Uhrzeit des Abbrennens; Brenndauer
Der Betreiber muss während der Brenndauer telefonisch erreichbar sein und den nötigen Brandschutz sicherstellen!
Das Verbrennen von Reisig und Ästen in Ortslage ist grundsätzlich nicht gestattet. Für das anfallende Grüngut steht Ihnen die Kompostieranlage in Zoggendorf zur Verfügung.
Achtung: Geht bei der ILS eine Feuermeldung für ein nicht angezeigtes Feuer ein und wird die Feuerwehr gerufen, ist der Einsatz in der Regel kostenpflichtig!



Heiligenstadter See mit Wassererlebnispfad

Der Markt Heiligenstadt i. OFr. hat nördlich von Heiligenstadt mit dem Heiligenstadter See, dem Wassererlebnispfad und der Kneippanlage eine Fläche für Freizeit und Erholung geschaffen. Diese Anlage wird von Einheimischen genauso gerne genutzt, wie von Touristen. Gerne pflegen wir und der Kneipp-Verein diese Anlage, damit diese auch in Zukunft ein Aushängeschild unserer Gemeinde bleibt. Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang auch dem Kneipp-Verein Heiligenstadt.

Allerdings, und das ist die Kehrseite der Medaille, müssen wir immer wieder feststellen, dass vor allen Dingen Besitzer von Vierbeinern uneinsichtig sind und mit ihren Hunden sich in der Anlage aufhalten - obwohl eine entsprechende Beschilderung angebracht ist.

Wir appellieren an die Bevölkerung diese schöne Anlage sauber zu halten. Es gibt genügend Wege in und um Heiligenstadt i. OFr., wo die Vierbeiner genügend Auslaufmöglichkeiten haben.


Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

In Heiligenstadt finden keine Renten-Sprechtage mehr statt.

Bei Bedarf stehen dann ausschließlich die Auskunft- und Beratungsstelle in Bamberg zur Verfügung. Außerdem können die regelmäßigen Sprechtage auch in Ebermannstadt wahrgenommen werden. Diese finden im Landratsamt Ebermannstadt, Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Zi. B 108 (Nebengebäude) jeweils von 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.20 Uhr statt.

Um Terminvereinbarung unter Tel. 09194/506-66 wird gebeten.

Weitere Informationen erhalten Sie wie bisher unter:
www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de
Kostenlose und schnelle Hilfe gibt es auch über das Bürgertelefon unter der Ruf-Nr.: 0800/100048018.

Hinweis für Antragsteller!
Wer beabsichtigt in Rente zu gehen kann den Antrag auch über die Gemeindeverwaltung stellen. Wir bitten jedoch zur Antragstellung rechtzeitig (2 - 3 Monate vor Rentenbeginn) einen Termin zu vereinbaren (Frau Schick, Bürgerbüro, Tel. 09198/929932).


Geschenkideen aus unserer Region

  • NEU: Geschenkkärtla der martgemeinde Heiligenstadt i.OFr. für 10,00€/ 25,00€/ 50,00€, weitere Informationen und alle teilnehmende Betriebe finden Sie hier.
  • NEU: Historische Kriminalfälle in und um Heiligenstadt, 10,00€, von Dieter Zöberlein, 1. Auflage
  • Gemeindechronik der Marktgemeinde Heiligenstadt i. OFr., Preis 40,00 €, Die Gemeindechronik von allen 24 Gemeindeteilen mit über 400 Seiten enthält viel Geschichtliches und ist immer interessant.
  • Brotzeitbox Fränkische Schweiz, Preis 3,00 €
  • Buch „Naturdenkmäler - Hungerbrunnen, Tummler, Steinerne Rinne“ von Erich Kropf, Preis 7,00 €
  • Bierdeckel "Fränkische Schweiz", Preis 2,50 €
  • Bierkrügla aus Stein, Preis 5,50 €
  • Stofftasche mit Aufdruck "Markt Heiligenstadt i. OFr.", Preis 1,00 €
  • Tasse mit Aufdruck "Markt Heiligenstadt i. OFr.", Preis 2,00 €

Alle Artikel erhalten Sie im Bürgerbüro.




Vorherige Seite: Verwaltung
Nächste Seite: Rathauswegweiser