In der Marktgemeinderatssitzung am 23.04.2015 wurde für die Einrichtung einer zusätzlichen Kinderkrippe drei Varianten vorgestellt. Aufgrund der geplanten Einführung der Ganztagsschule ab 2018 sollte ein Gesamtkonzept entwickelt werden. Dieses Konzept kann allerdings erst angegangen werden, wenn nähere Details für das Raumprogramm und der Organisation der Ganztagsschule feststeht. Nach Mitteilung der Kindergartenleitung besteht bei der Schaffung von Kinderkrippenplätzen Handlungsbedarf.

 

Am 19.05.2015 fand eine Besichtigung der Räumlichkeiten mit dem Landratsamt Bamberg, der Kindergartenaufsicht und dem Bauamt statt. Eine Übergangslösung wäre im Turnraum des Kindergartens möglich. Allerdings sind hierfür bauliche Maßnahmen, die mit einem Kostenaufwand von 10.000 – 15.000 € veranschlagt werden, notwendig. Um eine Übergangsregelung zu erreichen, muss eine Nutzungsänderung im Turnraum beantragt  und eine Genehmigung von der Kindergartenaufsicht eingeholt werden. Die Kosten für den baulichen Teil sollte der Markt Heiligenstadt i. OFr. tragen. Die Ausstattung der Räumlichkeiten wird nach einem Gespräch mit Dekan Gerhard Werner die Kirchengemeinde als Betriebsträger übernehmen. Der Bürgermeister informiert über das Ergebnis der Sitzung des Kirchenvorstandes am 10.06.2015. Bei der Sitzung wurde einer Übergangslösung zugestimmt. Mit Schreiben vom 18.06.2015 hat die Regierung von Oberfranken mitgeteilt, dass eine provisorische Einrichtung einer Kinderkrippengruppe im vorhandenen Mehrzweckraum förderunschädlich ist.


Beschluss:

 

Der Markt Heiligenstadt i. OFr. stimmt der provisorischen Einrichtung einer Kindergruppe im Turnraum zu. Die Baukosten (für sanitäre Einrichtungen, Fluchttreppen, Verdunkelung) trägt der Markt Heiligenstadt i. OFr. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die entsprechenden Aufträge zu vergeben.


Abstimmung:

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