a)  Erneuerung der Fußböden Rathaus

 

Die Erneuerung der Fußböden im gesamten Rathaus ist abgeschlossen.

 

b)  Erneuerung der Beleuchtung Rathaus

 

Die alte Beleuchtung im Rathaus wurde durch LED-Beleuchtungsanlagen ersetzt. Die neue LED-Beleuchtung spart ca. 80 % Stromkosten. Die Arbeiten wurden von Elektro Hattel + Müller, Heiligenstadt i. OFr. durchgeführt.

 

c)  Schule / Kindergarten Heiligenstadt i. OFr. – Erneuerung der Außenbeleuchtung

 

Der Auftrag für die Erneuerung der Außenbeleuchtung wurde an die Firma Karmann, Hallstadt vergeben. Die Kosten betragen voraussichtlich ca. 11.000,- €. Durch die Umstellung auf LED-Beleuchtung werden ca. 90 % der Energie eingespart und eine wesentlich bessere Außenbeleuchtung des Pausenhofes und der Schulbushaltestelle erreicht.

 

d)  Fahrbahnerneuerung Einmündung Staatsstraße 2187 / 2188 mit Bau eines Geh- u.

     Radweges von Heiligenstadt i. OFr. bis Neumühle – Verkehrslärm und

     Geschwindigkeitsbeschränkung

 

Der Bürgermeister informiert, dass mit der Erneuerung der Staatsstraße 2188 zwischen Heiligenstadt i. OFr. und Neumühle im Juli 2015 begonnen wird. Die Bauarbeiten werden von der Firma Rädlinger, Selbitz durchgeführt. Eine Bauvoreinweisung fand bereits am 09.06.2015 statt. Das Staatliche Bauamt hat mitgeteilt, dass durch den Einsatz von Flüsterasphalt keine wesentliche Verbesserung der Lärmsituation erreicht werden kann, weil die Ursache für den Lärm nicht vom Straßenbelag, sondern von den Fahrzeugen ausgeht. Die zunehmende Lärmbelastung, insbesondere durch Motorradfahrer wird für die Bewohner an der Staatsstraße 2187 u. 2188 sowie für die Urlaubsgäste und Tagestouristen zu einem Problem. Die Nutzung der an den Staatsstraßen liegenden Erholungseinrichtungen wird durch den Verkehrslärm stark beeinträchtigt. Aufgrund der baulichen Veränderung (Querungshilfe) ist im Bereich Volletsbach – Neumühle eine Geschwindigkeitsbegrenzung notwendig. Dies gilt auch für den Streckenbereich Heiligenstadt i. OFr. – Traindorf. In einem entsprechenden Schreiben an das Landratsamt Bamberg und an das Staatliche Bauamt wurde eine Verkehrsschau beantragt. Die bisherigen Maßnahmen (Versetzung der Ortsschilder) hat zu keiner Verbesserung geführt. Die Lärmbelastung ist vor allen Dingen auf die Motorradfahrer, die das Leinleitertal nutzen um zum Motorradfahrer-Treffpunkt Heckenhof zu gelangen, zurückzuführen.

 

Der Marktgemeinderat  nimmt Kenntnis von der Lärmberechnung des Staatlichen Bauamtes  Bamberg und hofft, dass durch die beantragte Verkehrsschau eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h auf den Staatsstraßen 2187 u. 2188  zwischen der Volletsbach-Kreuzung und Neumühle sowie zwischen Heiligenstadt i. OFr. und Traindorf erfolgt.

 

Mit Schreiben vom Mai 2015 (Eingang 12.06.2015) haben sich Klaus Büttner, Wischbergstr. 10, Heiligenstadt i. OFr. und Dieter Kättner, Wischbergstr. 13 in Form eines offenen Briefes, der von 46 Personen aus dem Bereich Wischbergstraße und Greifensteinstraße sowie aus Zoggendorf wegen der Lärmbelästigung auf den Staatsstraßen 2187 u. 2188 an den Markt Heiligenstadt

i. OFr. gewandt. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von diesem Schreiben.

 

e)  Abbrennen von Sonnwendfeuer

 

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Johannisfeuer bei der Gemeinde anzuzeigen und der örtlichen Feuerwehr der Integrierten Leitstelle Bamberg – Forchheim mitzuteilen sind. Aufgrund der anhaltenden Wald- u. Grasbrandgefahr, wird besonders darauf hingewiesen, dass der Brandschutz vom Veranstalter ausreichend sichergestellt sein muss. Dabei ist auch der Gefahr von Funkenflug ausreichend zu berücksichtigen. Aufgrund der Trockenheit gilt bereits die Waldbrandstufe 3 u. 4 im Landkreis Bamberg (Höchststufe 5). Die Feuerstätten sind so zu betreiben, dass sie nicht brandgefährlich werden können. Neben der ausreichenden Beaufsichtigung müssen entsprechende Abstände eingehalten werden. Das Entzünden von offenen Feuern in einem Abstand von 100 m zum Wald ist grundsätzlich verboten.