Zur Durchführung des VOF ist ein Entscheidungsgremium festzulegen. Neben einem Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes, der Verwaltung und des 1. Bürgermeisters sollte jede Fraktion vertreten sein.


Beschluss:

 

Mit der vorgeschlagenen Besetzung des Gremiums besteht Einverständnis. Die Fraktionsvorsitzenden geben die Vertreter der Verwaltung bekannt.


Abstimmung:

14

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0