Der Grundstückseigentümer beabsichtigt das Wohnhaus umzubauen und zu erweitern. Im dortigen Bereich liegt der qualifizierte Bebauungsplan „Im Steinig“ vor.

Der Bauherr beantragt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Überschreitung der Baugrenze Richtung Süd-Ost und Nord-Ost. Begründet wird der Antrag damit, dass aufgrund der topographischen Gegebenheiten und des angrenzenden Waldes eine Erweiterung des Wohnhauses nur in Süd-Ost und Nord-Ost-Richtung Sinn macht. Erforderliche Grenzabstände würden dabei eingehalten.  Das Haus soll unter der Überschrift „Mehrere Generationen einer Familie unter einem Dach“ erweitert und umgesetzt werden.


Beschluss:

 

Gegen vorgelegtes Bauvorhaben bestehen grundsätzlich keine Einwendungen. Jedoch muss ein Stellplatz-Nachweis geführt bzw. die erforderlichen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Die gewünschte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Steinig“ hinsichtlich Überschreitung der Baugrenzen wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wird hiermit erteilt.


Abstimmung:

6

:

0

 

Ohne MGR Stöcklein