Bei er Entwässerungseinrichtung Heiligenstadt liegt ein vier- jähriger Kalkulationszeitraum zu Grunde, der am Ende dieses Jahres ausläuft, so dass eine Nachkalkulation der Entwässerungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2012 bis 2015 und eine Vorkalkulation für die Jahre 2016 bis 2019 durchgeführt werden musste. Die durch die Entwässerungsgebühr zu deckende Entwässerungsgebühren betragen im Durchschnitt der vier Jahre, rund 225.000 €, so dass bei einer Abwassermenge von rd. 108.000 Kubikmeter und einer Grundgebühr von 78,00 € bis 308,00 € (je nach Größe des Wasserzählers) sich eine Verbrauchsgebühr (Abwassergebühr) von 2,07 € pro Kubikmeter ergibt.

Bedingt durch den Anschluss der Ortschaften Burggrub, Oberleinleiter und Tiefenpölz fließt ein Teil der nicht über Beiträge gedeckten Investitionskosten in die Gebührenkalkulation und führt zu einer Erhöhung der Abwassergebühren.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.11.2015 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss getroffen, die Gebühr ab 01.01.2016 auf 2,07 €/m³ Abwasser zu erhöhen.


Beschluss:

 

Die Verbrauchsgebühr (Abwassergebühr) für die Entwässerungseinrichtung Heiligenstadt wird von 1,47 €/m³ auf 2,07 €/m³ zum 01.01.2016 erhöht.


Abstimmung:

17

:

0