Bei er Entwässerungseinrichtung Kalteneggolsfeld/Oberngrub liegt ein vier- jähriger Kalkulationszeitraum zu Grunde, der am Ende diesen Jahres ausläuft, so dass eine Nachkalkulation der Entwässerungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2012 bis 2015 und eine Vorkalkulation für die Jahre 2016 bis 2019 durchgeführt werden musste.

Eine Gebührenerhöhung ist derzeit nicht veranlasst, da diese Einrichtung noch kostendeckend arbeitet; d.h. die Entwässerungsgebühr deckt derzeit die Kosten der Anlage. Es verbleibt somit bei einer Abwassergebühr von 2,18 € pro Kubikmeter Abwasser.

Durch die Auswechslung des Scheibentauchkörpers in diesem Jahr könnte in zukünftigen Jahren eine Erhöhung der Gebühren zu Buche schlagen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.11.2015 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss getroffen, die Gebühr derzeit nicht zu erhöhen.


Beschluss:

 

Die Verbrauchsgebühr (Abwassergebühr) für die Entwässerungseinrichtung Kalteneggolsfeld/Oberngrub wird derzeit nicht erhöht. Sie verbleibt auf 2,18 € pro Kubikmeter Abwasser.


Abstimmung:

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