Sitzung: 26.11.2015 Marktgemeinderat Heiligenstadt i.OFr.
Geschäftsleiter Schmidt erläutert den Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. für die Gemeindeteile Heiligenstadt i. OFr., Traindorf, Veilbronn, Siegritz, Leidingshof, Zoggendorf, Neumühle, Reckendorf, Brunn, Burggrub, Oberleinleiter, Tiefenpölz und verweist auf den einstimmigen Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.11.2015 die Verbesserungsbeitragssatzung anzunehmen.
Beschluss:
Beitragssatzung
für die
Verbesserung der Entwässerungseinrichtung
des Marktes Heiligenstadt i. OFr.
für die Gemeindeteile Heiligenstadt i. OFr., Traindorf, Veilbronn,
Siegritz, Leidingshof, Zoggendorf, Neumühle, Reckendorf, Brunn, Burggrub,
Oberleinleiter, Tiefenpölz
Vom
..........................
Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der
Markt Heiligenstadt i. OFr.
folgende
Beitragssatzung für die Verbesserung
der Entwässerungseinrichtung für die Gemeindeteile Heiligenstadt i.
OFr., Traindorf, Veilbronn, Siegritz, Leidingshof, Zoggendorf, Neumühle,
Reckendorf, Brunn, Burggrub, Oberleinleiter, Tiefenpölz
§ 1
Beitragserhebung
Der Markt
Heiligenstadt i. OFr. erhebt einen Beitrag zur Deckung seines Aufwandes für die
Verbesserung der Entwässerungseinrichtung für das Gebiet der Gemeindeteile
Heiligenstadt i. OFr., Traindorf, Veilbronn, Siegritz, Leidingshof, Zoggendorf,
Neumühle, Reckendorf, Brunn, Burggrub, Oberleinleiter, Tiefenpölz
durch folgende
Maßnahmen:
Neubau Kläranlage
Heiligenstadt i. OFr.
Die neue Kläranlage wird südöstlich der
bestehenden Kläranlage in Traindorf auf den Flurnummern 260, 261 und 262
angeordnet und über eine neue Zufahrtsstraße erschlossen.
Die Ausbaugröße der neuen Kläranlage beträgt
6.000 EW. In der Ausbaugröße sind 2.570 Einwohner (E) und
3.430 Einwohnergleichwerte (EGW) aus Industrie und Gewerbe enthalten. Der
Spitzenabfluss zur Kläranlage bei Trockenwetter beträgt
Q_T = 15 l/s. Der Tagesabfluss (85%‑Wert) liegt bei
950 m³/d und der mittlere tägliche Trockenwetterabfluss Q_T,d,aM beträgt
750 m³/d. Als Fremdwasserabfluss wurden 45 Prozent des
Trockenwettertagesabflusses berücksichtigt. Bei Regenwetter gelangen Q_M =
40 l/s zur Kläranlage.
Die neue Kläranlage ist als einstufige
Belebungsanlage (Belebtschlammverfahren) mit gemeinsamer, aerober
Schlammstabilisierung und Durchlaufbetrieb konzipiert. Die neue Kläranlage
besteht aus folgenden Anlagenkomponenten:
Einlaufhebewerk
Die Kläranlage wird über ein Einlaufhebewerk aus Stahlbeton mit Gfk
Abdeckung und Schneckenpumpen (Q= 2 x 40 l/s | D = 600 mm | 30°) in
Kompaktbauform (Stahltrog) beschickt.
Betriebsgebäude
Das neue Betriebsgebäude (1.600 m³ umbauter
Raum) wird im Zufahrtsbereich der Kläranlage vorgesehen und nimmt die
Ausrichtung des Leinleitertals auf. Das Gebäude wird als eingeschossiger Bau
mit Flachdach umgesetzt. Für die Dachfläche des neuen Betriebsgebäudes ist ein
Gründach sowie die Installation einer Photovoltaikanlage (30 kWp)
berücksichtigt. Das Gebäude ist in Mischbauweise berücksichtigt. Die Gründung
erfolgt mit Streifenfundamenten (Frostschürze) sowie einer
Stahlbetonbodenplatte, Feuchtigkeitssperre und Wärmedämmung berücksichtigt. Die
Beheizung erfolgt über eine Pelletheizung. Die Warmwasserbereitung erfolgt
ebenfalls über die Pelletheizung. Der Warmwasserspeicher wird zusätzlich mit
einer Elektroheizung berücksichtigt, um mögliche Leistungsspitzen der geplanten
PV-Anlage, die nicht durch den Strombedarf der Kläranlage abgefahren werden
können, für die Warmwasserbereitung zu nutzen.
Im Maschinenraum „Mechanische Reinigung
& Schlammentwässerung“ ist eine technische Lüftung mit Raumzu- und abluft
für den Abtransport von Feuchtigkeit sowie Geruchstoffen vorhanden.
Im Betriebsgebäude ist nachfolgendes
Raumprogramm für die Betriebsräume berücksichtigt:
-
Schaltwarte mit Aufenthaltsraum
-
Labor
-
E-Raum mit E-Unterverteilung
-
Wasch- und Umkleideraum
-
WC
-
Werkstatt mit Lager
Im Betriebsgebäude ist ein Maschinenraum
mit folgenden Einrichtungen berücksichtigt:
-
1 Feinrechen (Siebanlage 3 mm)
-
1 Kompaktanlage W.-Nr. 1.4571 mit belüftetem
Sandfang und Fettabscheidung (Q = 60l/s)
-
1 Rechengutwäsche mit Rechengutpresse mit 2
Rechengutcontainern (2 x 1,1 m³)
-
1 Seitenkanalverdichter (für Belüftung SF,
regelbar), 1 Sandförderpumpe (Q = 8 l/s)
-
1 Sandwaschanlage mit Förderer und
Entwässerungscontainer (3m³) mit Gleisanlage
-
1 Schwimmschlammpumpe (Q = 5 l/s)
-
Waschwasseranlage: 1 Waschwasserpumpe, 1
Rückspülfilter, 1 Waschwasserkessel (2.000 l)
-
2 Drehkolbengebläse je Q = 140 - 470 Nm³/h
-
2 Rücklaufschlammpumpen (davon 1 Reserve), je Q = 9
- 30 l/s
-
1 Schneckenpresse (140 kgTR/h), mit 1
Flockungshilfsmittelstation (Polymer, 2-Kammer Pendelanlage) und 2
Beschickungspumpen mit je Q = 5-8 m³/h.
-
2 Schlammwasserpumpen mit je Q = 5-8 m³/h.
-
2 Spiralförderer (geschlossen)
Im Betriebsgebäude ist weiterhin ein Containerraum
zur Speicherung des entwässerten Klärschlamms mit 2 Containern (je V = 10 m³)
mit Unterfahrwagen und Gleisanlagen berücksichtigt.
Belebungsbecken
Im Belebungsbecken erfolgt die biologische
Abwasserreinigung über Mikroorganismen und Bakterien. Als Belebungsbecken
(Rundbecken als Schwerlastbecken, Ortbeton, V = 2.000 m³) wird ein
volldurchmischtes Becken mit einer Wassertiefe von 6 m vorgesehen. Das
Belebungsbecken wird einstraßig vorgesehen. Die Sauerstoffversorgung erfolgt
über eine aushebbare und über der Beckensohle angeordnete Flächenbelüftung (feinblasige
Druckbelüftung) aus Edelstahl W.-Nr. 1.4301. Die Luftverteilung erfolgt über
einen mittig angeordneten Bedienungssteg in Stahlbauweise.
Für die Sauerstoffversorgung des
Belebungsbeckens werden zwei regelbare Drehkolbengebläse (davon
1 x Redundanz) mit Einzelschallhauben vorgesehen. Die Gebläse werden
im Maschinenraum des Betriebsgebäudes neben der Kompaktanlage angeordnet.
Nachklärbecken
Für
die Trennung von Belebtschlamm und gereinigtem Abwasser wird das neue
Nachklärbecken (V = 1.050 m³ | A = 310 m² | D = 20 m) als horizontal
durchströmtes Rundbecken mit Schildräumung für Bodenschlamm und Schwimmschlamm
geplant und direkt neben dem Belebungsbecken angeordnet. Die Konstruktion des
Mittelbauwerkes erfolgt mit Lamelleneinlauf. Die Ablaufrinne wird mit
einseitigem Überfall und Tauchwand berücksichtigt. Die Schwimmschlammräumung
erfolgt über vollautomatische Zwangsräumung mit Schwimmstoffbremse und
Schwimmschlammpumpe. Die Auftriebssicherung des Nachklärbeckens erfolgt
Schwerlastbecken über Massebeton sowie Bodenplattenüberstand (Sporn). Der am
Beckenboden abgesetzte Schlamm wird über eine unter der Beckensohle angeordnete
Entnahmeleitung aus der Trichterspitze als Rücklaufschlamm abgezogen und den
Rücklaufschlamm- und Überschussschlammpumpen (Aufstellung im Betriebsgebäude)
zugeführt.
Zur Erfüllung der
Eigenüberwachungsverordnung müssen verschiedene Parameter kontinuierlich oder
in zeitlichen Abständen gemessen werden. Sowohl die Abwasserverschmutzung im
Zulauf zum biologischen Teil sowie die Ablaufqualität am Ablauf aus dem
Nachklärbecken werden jeweils 14-tägig über stationäre, mengenproportionale
Probenahmegeräte gemessen. Der Abwasserabfluss wird in Form von MID‑Messungen
im Ablauf der Kompaktanlage sowie vor dem Kläranlagenauslauf kontinuierlich
gemessen.
Schlammentwässerung
Der bei der Abwasserreinigung täglich in
Form von Überschussschlamm aus den biologischen Prozessen der Kläranlage
anfallende Schlamm besteht zu rund 99% aus Wasser und wird für eine
wirtschaftliche Verwertung über eine Schneckenpresse in seinem Wassergehalt
reduziert. Die Aufstellung der Schneckenpresse erfolgt im Maschinenraum des
Betriebsgebäudes. Die zugehörige Containeranlage zur Speicherung des
entwässerten Klärschlamms wird in einem baulich getrennten Raum geplant.
Der aus der Rücklaufschlammsaugleitung
entnommene Überschussschlamm wird in den zweiteiligen Vorlagebehälter (V = 2 x
50 m³) der Schlammentwässerung abgeleitet. Die Vorlagebehälter sind mit
Tauchmotorrührwerken, Notüberlauf und schwimmender
Schlammwasserabzugsvorrichtung ausgerüstet.
Elektrotechnik
Die neue Kläranlage Heiligenstadt wird durch das
Netz der Bayernwerk AG versorgt. Es wird eine neue Trafostation (100 kVA |
Gittermaststation) sowie die zugehörigen Mittel- und Niederspannungskabel
berücksichtigt.
Die Niederspannungshauptverteilung mit EVU-Einspeisung wird im
Betriebsgebäude Erdgeschoss untergebracht. Die NS-Hauptverteilung besteht aus
ca. 2 Feldern und übernimmt die Versorgung sämtlicher Unterverteilungen. Die
Abgänge für die Unterverteilungen werden vorwiegend mit NH‑Sicherungen
ausgerüstet. In der Unterverteilung Biologie wird aus Sicherheitsgründen und
aufgrund der einfachen Bedienung ein Leistungsschalter vorgesehen. Zur
Reduzierung der induktiven Blindleistungen wird für die gesamte Anlage eine
geregelte Kompensationsanlage eingesetzt. Nachdem die Stromrichterlast einen
sehr großen Anteil an der Gesamtleistung haben wird, muss die Regelanlage mit
verdrosselten Kondensatoren ausgerüstet werden. Um die Energie mit möglichst
geringen Verlusten zu verteilen, ist vorgesehen die Elektrounterverteilungen
"Biologischer Teil", "Einlaufbereich" und "Zentrale
Warte" neben der NS‑Hauptverteilung im Betriebsgebäude zu errichten.
Für den biologischen Teil der Kläranlage wird eine Schaltanlage mit
ca. 4 Feldern, für die Unterverteilung "Einlaufbereich"
werden ca. 2 Felder und für die Unterverteilung der zentralen Warte ca. 2
Felder benötigt. Die Kläranlage wird mit einer EDV-Anlage (PC) sowie einem
Prozessleitsystem ausgerüstet.
Die Zufahrt zur Kläranlage erfolgt neu über eine von der Staatsstraße
2187 abgehende Asphaltstraße. Für die Zufahrt zum Standort der neuen Kläranlage
wird eine Fahrbahnbreite von 6,0 m gewählt. Für die Straße ist folgender
Deckenaufbau vorgesehen:
- 4 cm Asphaltdeckschicht
- 10 cm bituminöse
Tragschicht
- 15 cm
Schotterschicht
- 40 cm
frostsicherer Sand
Die Straßenentwässerung im Zufahrtsbereich wird durch Entwässerungsmulden
sichergestellt. Die Entwässerung der befestigten Flächen erfolgt im
Kläranlagenbereich über Gefälle und Versickerung über die belebte Bodenzone.
Die befestigten Flächen werden mit Verbundpflaster hergestellt. Die
Gehwegbreite beträgt in der Regel 1,25 m. Der Gehwegaufbau gliedert sich wie
folgt:
- 8 cm Betonverbundpflaster
- 4 cm Splittbettung 2/5
- 20 cm
Schotterschicht
An Böschungsoberkanten wird die Straße durch einen Betonbordstein
DIN 483 Form T abgeschlossen. Die Gehwegentwässerung erfolgt in
die Grünflächen.
§ 2
Beitragstatbestand
Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder
gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie für
Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit
aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn
1. für
sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung
besteht
oder
2. sie
- auch auf Grund einer Sondervereinbarung - an die Entwässerungseinrichtung
tatsächlich angeschlossen sind.
§ 3
Entstehen der Beitragsschuld
Die Beitragsschuld
entsteht, wenn die Verbesserungsmaßnahmen tatsächlich beendet sind. Wenn der in
Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht
die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.
§ 4
Beitragsschuldner
Beitragsschuldner
ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des
Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.
§ 5
Beitragsmaßstab
(1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche
und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.
(2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen
der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen
Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden mit der Hälfte der Fläche
herangezogen, soweit sie ausgebaut sind.
Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die
nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die
Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen,
werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die
tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. Balkone, Loggien
und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die
Gebäudefluchtlinie hinausragen.
(3) Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche
Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten Grundstücken
wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei
denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene
Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung
hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1.
(4) In unbeplanten Gebieten wird die
Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50,00 m herangezogen. Bei mehrfach
erschlossenen Grundstücken ist die Begrenzung auf alle Seiten, zu denen das
Grundstück die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche
Entwässerungseinrichtung hat zu beziehen; nicht herangezogen wird in diesen
Fällen die Fläche, die außerhalb aller Tiefenbegrenzungslinien liegt. Reichen
die Bebauung bzw. die gewerbliche Nutzung über die Begrenzung nach Satz 2
hinaus, ist die Begrenzung hinter dem Ende der Bebauung bzw. der gewerblichen
Nutzung anzusetzen.
§ 6
Beitragssatz
Der Beitrag beträgt pro m2
Geschossfläche 11,05 €.
§ 7
Fälligkeit
Der Beitrag wird
einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
§ 7
a
Beitragsablösung
Der Beitrag kann vor dem Entstehen der
Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der
voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht
nicht.
§ 8
Pflichten der Beitragsschuldner
Die
Beitragsschuldner sind verpflichtet, dem Markt Heiligenstadt i. OFr. für die Höhe der Abgabe maßgebliche
Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen -
auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu
erteilen.
§ 9
Inkrafttreten
Diese Satzung
tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Heiligenstadt,
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Markt
Heiligenstadt i. OFr. |
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1. Bürgermeister |
Abstimmung: |
17 |
: |
0 |