Geschäftsleiter Schmidt erläutert den Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. für die Gemeindeteile Heiligenstadt i. OFr., Traindorf, Veilbronn, Siegritz, Leidingshof, Zoggendorf, Neumühle, Reckendorf, Brunn, Burggrub, Oberleinleiter, Tiefenpölz und verweist auf den einstimmigen Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.11.2015 die Verbesserungsbeitragssatzung anzunehmen.


Beschluss:

 

 

Beitragssatzung

für die

Verbesserung der Entwässerungseinrichtung

 

des Marktes Heiligenstadt i. OFr.

für die Gemeindeteile Heiligenstadt i. OFr., Traindorf, Veilbronn, Siegritz, Leidingshof, Zoggendorf, Neumühle, Reckendorf, Brunn, Burggrub, Oberleinleiter, Tiefenpölz

 

 

                                           Vom ..........................

 

 

 

Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der
Markt Heiligenstadt i. OFr.

folgende

 

 

 

Beitragssatzung für die Verbesserung

der Entwässerungseinrichtung für die Gemeindeteile Heiligenstadt i. OFr., Traindorf, Veilbronn, Siegritz, Leidingshof, Zoggendorf, Neumühle, Reckendorf, Brunn, Burggrub, Oberleinleiter, Tiefenpölz

 

 

§ 1

Beitragserhebung

 

Der Markt Heiligenstadt i. OFr. erhebt einen Beitrag zur Deckung seines Aufwandes für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung für das Gebiet der Gemeindeteile Heiligenstadt i. OFr., Traindorf, Veilbronn, Siegritz, Leidingshof, Zoggendorf, Neumühle, Reckendorf, Brunn, Burggrub, Oberleinleiter, Tiefenpölz

durch folgende Maßnahmen:

 

Neubau Kläranlage Heiligenstadt i. OFr.

Die neue Kläranlage wird südöstlich der bestehenden Kläranlage in Traindorf auf den Flurnummern 260, 261 und 262 angeordnet und über eine neue Zufahrtsstraße erschlossen.

Die Ausbaugröße der neuen Kläranlage beträgt 6.000 EW. In der Ausbaugröße sind 2.570 Einwohner (E) und 3.430 Einwohnergleichwerte (EGW) aus Industrie und Gewerbe enthalten. Der Spitzenabfluss zur Kläranlage bei Trockenwetter beträgt Q_T = 15 l/s. Der Tagesabfluss (85%‑Wert) liegt bei 950 m³/d und der mittlere tägliche Trockenwetterabfluss Q_T,d,aM beträgt 750 m³/d. Als Fremdwasserabfluss wurden 45 Prozent des Trockenwettertagesabflusses berücksichtigt. Bei Regenwetter gelangen Q_M = 40 l/s zur Kläranlage.

Die neue Kläranlage ist als einstufige Belebungsanlage (Belebtschlammverfahren) mit gemeinsamer, aerober Schlammstabilisierung und Durchlaufbetrieb konzipiert. Die neue Kläranlage besteht aus folgenden Anlagenkomponenten:

Einlaufhebewerk

Die Kläranlage wird über ein Einlaufhebewerk aus Stahlbeton mit Gfk Abdeckung und Schneckenpumpen (Q= 2 x 40 l/s | D = 600 mm | 30°) in Kompaktbauform (Stahltrog) beschickt.

Betriebsgebäude

Das neue Betriebsgebäude (1.600 m³ umbauter Raum) wird im Zufahrtsbereich der Kläranlage vorgesehen und nimmt die Ausrichtung des Leinleitertals auf. Das Gebäude wird als eingeschossiger Bau mit Flachdach umgesetzt. Für die Dachfläche des neuen Betriebsgebäudes ist ein Gründach sowie die Installation einer Photovoltaikanlage (30 kWp) berücksichtigt. Das Gebäude ist in Mischbauweise berücksichtigt. Die Gründung erfolgt mit Streifenfundamenten (Frostschürze) sowie einer Stahlbetonbodenplatte, Feuchtigkeitssperre und Wärmedämmung berücksichtigt. Die Beheizung erfolgt über eine Pelletheizung. Die Warmwasserbereitung erfolgt ebenfalls über die Pelletheizung. Der Warmwasserspeicher wird zusätzlich mit einer Elektroheizung berücksichtigt, um mögliche Leistungsspitzen der geplanten PV-Anlage, die nicht durch den Strombedarf der Kläranlage abgefahren werden können, für die Warmwasserbereitung zu nutzen.

Im Maschinenraum „Mechanische Reinigung & Schlammentwässerung“ ist eine technische Lüftung mit Raumzu- und abluft für den Abtransport von Feuchtigkeit sowie Geruchstoffen vorhanden.

Im Betriebsgebäude ist nachfolgendes Raumprogramm für die Betriebsräume berücksichtigt:

-      Schaltwarte mit Aufenthaltsraum

-      Labor

-      E-Raum mit E-Unterverteilung

-      Wasch- und Umkleideraum

-      WC

-      Werkstatt mit Lager

Im Betriebsgebäude ist ein Maschinenraum mit folgenden Einrichtungen berücksichtigt:

-      1 Feinrechen (Siebanlage 3 mm)

-      1 Kompaktanlage W.-Nr. 1.4571 mit belüftetem Sandfang und Fettabscheidung (Q = 60l/s)

-      1 Rechengutwäsche mit Rechengutpresse mit 2 Rechengutcontainern (2 x 1,1 m³)

-      1 Seitenkanalverdichter (für Belüftung SF, regelbar), 1 Sandförderpumpe (Q = 8 l/s)

-      1 Sandwaschanlage mit Förderer und Entwässerungscontainer (3m³) mit Gleisanlage

-      1 Schwimmschlammpumpe (Q = 5 l/s)

-      Waschwasseranlage: 1 Waschwasserpumpe, 1 Rückspülfilter, 1 Waschwasserkessel (2.000 l)

-      2 Drehkolbengebläse je Q = 140 - 470 Nm³/h

-      2 Rücklaufschlammpumpen (davon 1 Reserve), je Q = 9 - 30 l/s

-      1 Schneckenpresse (140 kgTR/h), mit 1 Flockungshilfsmittelstation (Polymer, 2-Kammer Pendelanlage) und 2 Beschickungspumpen mit je Q = 5-8 m³/h.

-      2 Schlammwasserpumpen mit je Q = 5-8 m³/h.

-      2 Spiralförderer (geschlossen)

Im Betriebsgebäude ist weiterhin ein Containerraum zur Speicherung des entwässerten Klärschlamms mit 2 Containern (je V = 10 m³) mit Unterfahrwagen und Gleisanlagen berücksichtigt.

Belebungsbecken

Im Belebungsbecken erfolgt die biologische Abwasserreinigung über Mikroorganismen und Bakterien. Als Belebungsbecken (Rundbecken als Schwerlastbecken, Ortbeton, V = 2.000 m³) wird ein volldurchmischtes Becken mit einer Wassertiefe von 6 m vorgesehen. Das Belebungsbecken wird einstraßig vorgesehen. Die Sauerstoffversorgung erfolgt über eine aushebbare und über der Beckensohle angeordnete Flächenbelüftung (feinblasige Druckbelüftung) aus Edelstahl W.-Nr. 1.4301. Die Luftverteilung erfolgt über einen mittig angeordneten Bedienungssteg in Stahlbauweise.

Für die Sauerstoffversorgung des Belebungsbeckens werden zwei regelbare Drehkolbengebläse (davon 1 x Redundanz) mit Einzelschallhauben vorgesehen. Die Gebläse werden im Maschinenraum des Betriebsgebäudes neben der Kompaktanlage angeordnet.

Nachklärbecken

Für die Trennung von Belebtschlamm und gereinigtem Abwasser wird das neue Nachklärbecken (V = 1.050 m³ | A = 310 m² | D = 20 m) als horizontal durchströmtes Rundbecken mit Schildräumung für Bodenschlamm und Schwimmschlamm geplant und direkt neben dem Belebungsbecken angeordnet. Die Konstruktion des Mittelbauwerkes erfolgt mit Lamelleneinlauf. Die Ablaufrinne wird mit einseitigem Überfall und Tauchwand berücksichtigt. Die Schwimmschlammräumung erfolgt über vollautomatische Zwangsräumung mit Schwimmstoffbremse und Schwimmschlammpumpe. Die Auftriebssicherung des Nachklärbeckens erfolgt Schwerlastbecken über Massebeton sowie Bodenplattenüberstand (Sporn). Der am Beckenboden abgesetzte Schlamm wird über eine unter der Beckensohle angeordnete Entnahmeleitung aus der Trichterspitze als Rücklaufschlamm abgezogen und den Rücklaufschlamm- und Überschussschlammpumpen (Aufstellung im Betriebsgebäude) zugeführt.

Messstation

Zur Erfüllung der Eigenüberwachungsverordnung müssen verschiedene Parameter kontinuierlich oder in zeitlichen Abständen gemessen werden. Sowohl die Abwasserverschmutzung im Zulauf zum biologischen Teil sowie die Ablaufqualität am Ablauf aus dem Nachklärbecken werden jeweils 14-tägig über stationäre, mengenproportionale Probenahmegeräte gemessen. Der Abwasserabfluss wird in Form von MID‑Messungen im Ablauf der Kompaktanlage sowie vor dem Kläranlagenauslauf kontinuierlich gemessen.

Schlammentwässerung

Der bei der Abwasserreinigung täglich in Form von Überschussschlamm aus den biologischen Prozessen der Kläranlage anfallende Schlamm besteht zu rund 99% aus Wasser und wird für eine wirtschaftliche Verwertung über eine Schneckenpresse in seinem Wassergehalt reduziert. Die Aufstellung der Schneckenpresse erfolgt im Maschinenraum des Betriebsgebäudes. Die zugehörige Containeranlage zur Speicherung des entwässerten Klärschlamms wird in einem baulich getrennten Raum geplant.

Der aus der Rücklaufschlammsaugleitung entnommene Überschussschlamm wird in den zweiteiligen Vorlagebehälter (V = 2 x 50 m³) der Schlammentwässerung abgeleitet. Die Vorlagebehälter sind mit Tauchmotorrührwerken, Notüberlauf und schwimmender Schlammwasserabzugsvorrichtung ausgerüstet.

Elektrotechnik

Die neue Kläranlage Heiligenstadt wird durch das Netz der Bayernwerk AG versorgt. Es wird eine neue Trafostation (100 kVA | Gittermaststation) sowie die zugehörigen Mittel- und Niederspannungskabel berücksichtigt.

Die Niederspannungshauptverteilung mit EVU-Einspeisung wird im Betriebsgebäude Erdgeschoss untergebracht. Die NS-Hauptverteilung besteht aus ca. 2 Feldern und übernimmt die Versorgung sämtlicher Unterverteilungen. Die Abgänge für die Unterverteilungen werden vorwiegend mit NH‑Sicherungen ausgerüstet. In der Unterverteilung Biologie wird aus Sicherheitsgründen und aufgrund der einfachen Bedienung ein Leistungsschalter vorgesehen. Zur Reduzierung der induktiven Blindleistungen wird für die gesamte Anlage eine geregelte Kompensationsanlage eingesetzt. Nachdem die Stromrichterlast einen sehr großen Anteil an der Gesamtleistung haben wird, muss die Regelanlage mit verdrosselten Kondensatoren ausgerüstet werden. Um die Energie mit möglichst geringen Verlusten zu verteilen, ist vorgesehen die Elektrounterverteilungen "Biologischer Teil", "Einlaufbereich" und "Zentrale Warte" neben der NS‑Hauptverteilung im Betriebsgebäude zu errichten. Für den biologischen Teil der Kläranlage wird eine Schaltanlage mit ca. 4 Feldern, für die Unterverteilung "Einlaufbereich" werden ca. 2 Felder und für die Unterverteilung der zentralen Warte ca. 2 Felder benötigt. Die Kläranlage wird mit einer EDV-Anlage (PC) sowie einem Prozessleitsystem ausgerüstet.

Straßen und Gehwege

Die Zufahrt zur Kläranlage erfolgt neu über eine von der Staatsstraße 2187 abgehende Asphaltstraße. Für die Zufahrt zum Standort der neuen Kläranlage wird eine Fahrbahnbreite von 6,0 m gewählt. Für die Straße ist folgender Deckenaufbau vorgesehen:

-        4 cm Asphaltdeckschicht

-      10 cm bituminöse Tragschicht

-      15 cm Schotterschicht

-      40 cm frostsicherer Sand

Die Straßenentwässerung im Zufahrtsbereich wird durch Entwässerungsmulden sichergestellt. Die Entwässerung der befestigten Flächen erfolgt im Kläranlagenbereich über Gefälle und Versickerung über die belebte Bodenzone. Die befestigten Flächen werden mit Verbundpflaster hergestellt. Die Gehwegbreite beträgt in der Regel 1,25 m. Der Gehwegaufbau gliedert sich wie folgt:

-        8 cm Betonverbundpflaster

-        4 cm Splittbettung 2/5

-      20 cm Schotterschicht

An Böschungsoberkanten wird die Straße durch einen Betonbordstein DIN 483 Form T abgeschlossen. Die Gehwegentwässerung erfolgt in die Grünflächen.

 

 

                                                                         § 2

                                                           Beitragstatbestand

 

Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn

 

1.  für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht

     oder

2.  sie - auch auf Grund einer Sondervereinbarung - an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind.

 

 

§ 3

Entstehen der Beitragsschuld

 

Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Verbesserungsmaßnahmen tatsächlich beendet sind. Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.

 

 

 

§ 4

Beitragsschuldner

 

Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.

 

 

 

§ 5

Beitragsmaßstab

 

 

(1)   Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.

 

(2)   Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden mit der Hälfte der Fläche herangezogen, soweit sie ausgebaut sind.

 

Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.

 

(3)   Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1.

 

 

 

(4)  In unbeplanten Gebieten wird die Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50,00 m herangezogen. Bei mehrfach erschlossenen Grundstücken ist die Begrenzung auf alle Seiten, zu denen das Grundstück die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Entwässerungseinrichtung hat zu beziehen; nicht herangezogen wird in diesen Fällen die Fläche, die außerhalb aller Tiefenbegrenzungslinien liegt. Reichen die Bebauung bzw. die gewerbliche Nutzung über die Begrenzung nach Satz 2 hinaus, ist die Begrenzung hinter dem Ende der Bebauung bzw. der gewerblichen Nutzung anzusetzen.

 

 

 

§ 6

Beitragssatz

 

Der Beitrag beträgt pro m2 Geschossfläche  11,05  €.

 

 

 

§ 7

Fälligkeit

 

Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.

 

 

 

§ 7 a

Beitragsablösung

 

Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

 

 

§ 8

Pflichten der Beitragsschuldner

 

Die Beitragsschuldner sind verpflichtet, dem Markt Heiligenstadt i. OFr.  für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen.

 

 

 

§ 9

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Heiligenstadt, ………………..

 

 

 

 

 

Markt Heiligenstadt i. OFr.

 

 

 

 

 

 

 

 

________________________________________

1. Bürgermeister

 


Abstimmung:

17

:

0