Reinhaltungspflicht der Gehwege und Straßenrinnen sowie Rückschnitt von Ästen und Sträuchern

Datum: 2020-08-10 12:17:12

Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.

Leider müssen wir vermehrt feststellen, dass im gesamten Gemeindegebiet Markt Heiligenstadt i.OFr. entlang der Straßen Gras und Unkraut in den Straßenrinnen wächst und das Reinigen der öffentlichen Straßen bei einigen Anliegern vernachlässigt wird.

Wir verweisen hierzu auf die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 10.12.2001“, die die anliegenden Grundstückseigentümer verpflichtet, in regelmäßigen Abständen den Gehweg und Straßenrinnen zu reinigen.

Bitte werfen Sie auch einen kurzen Blick in den Straßensinkkasten. Sollte dieser verschmutzt sein, bitte entleeren Sie ihn, sodass beim nächsten Unwetter das Regenwasser ungehindert in den Kanal abfließen kann. Auch das Leeren und Saubermachen des Straßensinkkastens gehört zu den Aufgaben und Pflichten der Anlieger.

Des Weiteren bitten wir alle Grundstückseigentümer um Rückschnitt ihrer Sträucher, Hecken und Äste die in den öffentlichen Verkehrsgrund hineinragen. Äste, die über öffentliche Verkehrsflächen hinausragen, müssen eine lichte Höhe von 4,5 m freihalten.

Wir hoffen auf Ihre Mithilfe

Ihre Gemeindeverwaltung