Rathaus aktuell
Kurzmitteilungen der Gemeindeverwaltung
Erlass einer Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage
Das Landratsamt Bamberg erlässt auf Grund von § 22 der 1. BlmSchV i. V. m. Art.
35 S. 2 Alt. 1 BayVwVfG folgende Allgemeinverfügung:
Für Bestattungen im Friedhof Heiligenstadt sind zurzeit 3 Bürger aus der Gemeinde als Sargträger tätig. Diese erhalten für jede Beisetung ein entsprechendes Entgelt.
Wir würden uns freuen wenn sich weitere Personen für dieses Amt melden würden.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Friedhofsamt, Frau Schick, Bürgerbüro, Hauptstr. 21, persönlich oder unter Tel. 09198/929932 in Verbindung.
über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Wo gehobelt wird, da fallen Späne - falls Sie etwas vermissen oder nicht mehr finden, bitte informieren Sie uns!
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