Informationen der Gemeindeverwaltung:
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Weitere Informationen:
Anzeige von Festen und Veranstaltungen - Änderung seit 01.06.2025
Wenn ein öffentliches Vereinsfest, Kirchweih, Feuerwehrfest oder dergleichen als öffentliches Vereinsfest veranstaltet werden soll, muss dieses „öffentliche Vergnügen“, immer rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn im Bürgerbüro angezeigt werden.
Folgendes gilt ab 01.06.2025:
- Ist Ihre Veranstaltung öffentlich, muss sie spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung im Bürgerbüro schriftlich angezeigt werden (§ 19 Abs. 1 Satz 1 LStVG).
- Wenn Sie auf Ihrer Veranstaltung zudem alkoholhaltige Getränke anbieten, muss ein Antrag auf Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs gestellt werden (§ 12 Abs. 1 GastG).
Da häufig beides miteinander einhergeht, haben wir ein neues Formular für beide Anträge erstellt, womit Sie Ihre Veranstaltung rechtssicher anmelden können.
Diese erhalten Sie auf Nachfrage im Bürgerbüro bzw. können Sie hier herunterladen.
Den vollständig ausgefüllten Antrag übermitteln Sie bitte per E-Mail an bianca.bittel@markt-heiligenstadt.de .
Sollte der Antrag vollständig und mit allen Unterlagen zwei Wochen vor Beginn Ihrer Veranstaltung bei uns eingehen, besteht die Möglichkeit, dass die Genehmigung KOSTENFREI ergeht.
Wird der Antrag später eingereicht, werden Kosten zwischen 30 € und 2.000 € fällig. Die tatsächliche Höhe ist abhängig von Bewirtungsfläche, Anzahl der zugleich anwesenden Besucher, Dauer und Verwaltungsaufwand.
Sollten Sie die Anzeige Ihrer Veranstaltung versäumen und diese zudem ohne Erlaubnis eines vorübergehenden Gaststättenbetrieb abhalten, wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet und Bußgelder bis zu 5.000 € fällig.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Bianca Bittel unter der Telefon-Nr. 09198/929935 gerne zur Verfügung.
Schadensmeldungen:
Wir bedanken uns bereits im Voraus herzlich für die Mithilfe der Bürger, wenn Sie uns von leider immer wieder vorkommenden Mängeln in Kenntnis setzen.
Die Mitarbeiter von Gemeindeverwaltung und Bauhof sind bemüht, möglichst rasch Abhilfe zu schaffen, wenn Schäden und Mängel an öffentlichen Einrichtungen entstanden sind.
Wer einen Missstand bemerkt, wird gebeten, den hier beigefügten Hinweiszettel (PDF-Datei) auszudrucken, entsprechend auszufüllen und im Rathaus abzugeben oder senden Sie uns den Hinweiszettel mit Foto per E-Mail an bauamt@markt-heiligenstadt.de.
Umso schneller werden die Probleme behoben!
Kran- und Gerüstaufstellung auf öffentlichen Straßen
Vermehrt wird festgestellt, dass Kräne und Baugerüste ohne gemeindliche Genehmigung auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass hierfür ein Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung mit Sondernutzung an öffentlicher Verkehrsfläche gemäß Sondernutzungsgebührensatzung vom 24.11.2008 gestellt werden muss und dies kostenpflichtig ist.
Bei widerrechtlicher Aufstellung werden nachträglich die Kosten der Sondernutzung erhoben.
Um die VAO rechtzeitig genehmigt zu bekommen, muss der Antrag mind. 2 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme gestellt werden, um diesen sachgerecht zu prüfen. Mit den Arbeiten darf erst nach Erhalt der Anordnung begonnen werden.
Anmelden von Nutzfeuer bei der ILS
Das Verbrennen von Käferholz und Reisig ist spätestens zwei Tage vor dem Verbrennen bei der Integrierten Leitstelle (ILS) zu melden. Hierfür steht Ihnen im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 09198/9299-31 ein Ansprechpartner zur Verfügung.
Folgende Daten sind mitzuteilen:
- Name, Vorname und Anschrift des Betreibers
- Handynummer des Verantwortlichen
- Abbrennort (Flurnummer und Gemarkung)
- Tag und Uhrzeit des Abbrennens; Brenndauer
Der Betreiber muss während der Brenndauer telefonisch erreichbar sein und den nötigen Brandschutz sicherstellen!
Das Verbrennen von Reisig und Ästen in Ortslage ist grundsätzlich nicht gestattet. Für das anfallende Grüngut steht Ihnen die Kompostieranlage in Zoggendorf zur Verfügung.
Achtung: Geht bei der ILS eine Feuermeldung für ein nicht angezeigtes Feuer ein und wird die Feuerwehr gerufen, ist der Einsatz in der Regel kostenpflichtig!
Heiligenstadter See mit Wassererlebnispfad
Der Markt Heiligenstadt i. OFr. hat nördlich von Heiligenstadt mit dem Heiligenstadter See, dem Wassererlebnispfad und der Kneippanlage eine Fläche für Freizeit und Erholung geschaffen. Diese Anlage wird von Einheimischen genauso gerne genutzt, wie von Touristen. Gerne pflegen wir und der Kneipp-Verein diese Anlage, damit diese auch in Zukunft ein Aushängeschild unserer Gemeinde bleibt. Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang auch dem Kneipp-Verein Heiligenstadt.
Allerdings, und das ist die Kehrseite der Medaille, müssen wir immer wieder feststellen, dass vor allen Dingen Besitzer von Vierbeinern uneinsichtig sind und mit ihren Hunden sich in der Anlage aufhalten - obwohl eine entsprechende Beschilderung angebracht ist.
Wir appellieren an die Bevölkerung diese schöne Anlage sauber zu halten. Es gibt genügend Wege in und um Heiligenstadt i. OFr., wo die Vierbeiner genügend Auslaufmöglichkeiten haben.
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
In Heiligenstadt finden keine Renten-Sprechtage mehr statt.
Bei Bedarf stehen dann ausschließlich die Auskunft- und Beratungsstelle in Bamberg zur Verfügung. Außerdem können die regelmäßigen Sprechtage auch in Ebermannstadt wahrgenommen werden. Diese finden im Landratsamt Ebermannstadt, Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Zi. B 108 (Nebengebäude) jeweils von 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.20 Uhr statt.
Um Terminvereinbarung unter Tel. 09194/506-66 wird gebeten.
Weitere Informationen erhalten Sie wie bisher unter:
www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de
Kostenlose und schnelle Hilfe gibt es auch über das Bürgertelefon unter der Ruf-Nr.: 0800/100048018.
Hinweis für Antragsteller!
Wer beabsichtigt in Rente zu gehen kann den Antrag auch über die Gemeindeverwaltung stellen. Wir bitten jedoch zur Antragstellung rechtzeitig (2 - 3 Monate vor Rentenbeginn) einen Termin zu vereinbaren (Frau Schick, Bürgerbüro, Tel. 09198/929932).
Geschenkideen aus unserer Region
- NEU: Geschenkkärtla der martgemeinde Heiligenstadt i.OFr. für 10,00€/ 25,00€/ 50,00€, weitere Informationen und alle teilnehmende Betriebe finden Sie hier.
- NEU: Historische Kriminalfälle in und um Heiligenstadt, 10,00€, von Dieter Zöberlein, 1. Auflage
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- Buch „Naturdenkmäler - Hungerbrunnen, Tummler, Steinerne Rinne“ von Erich Kropf, Preis 7,00 €
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Alle Artikel erhalten Sie im Bürgerbüro.
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