Was ist Problemmüll?

Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer negativen chemischen oder physikalischen Eigenschaften nicht über den „normalen“ Hausmüll entsorgt werden dürfen. Der Gesetzgeber bezeichnet sie daher als „gefährliche Abfälle“, an deren Verwertung oder Beseitigung besondere Anforderungen gestellt sind.

Sammlung „gefährlicher Abfälle“

In jeder Landkreisgemeinde finden mindestens zwei Sammlungen pro Jahr statt. An einem speziellen Fahrzeug können die Abfälle innerhalb eines gewissen Zeitraums abgegeben werden. Die genauen Termine werden in der Presse, sowie in den Mitteilungsblättern der Städte, Märkte und Gemeinden bekannt gegeben. Zu finden sind sie auch unter www.landkreis-bamberg.de. Die Abgabe von gefährlichen Abfällen ist nur unter Aufsicht zu den angegebenen Zeiten gestattet. Abfälle bitte nicht schon vorher abstellen.

Auf der Homepage des Landkreises Bamberg finden Sie eine Auflistung der gefährlichen Abfälle mit dem Hinweis ob diese an den Sammelstellen abgegeben werden können oder die Entsorgung durch anderweilige private Entsorgungsunternehmen vorgenommen werden.

Haben Sie noch Fragen zum Problemmüll?

Hierzu steht Ihnen das Landratsamt Bamberg, Fachbereich 13 Abfallwirtschaft, gerne zur Verfügung unter Tel: 0951/85-706 oder per E-Mail: abfallberatung@lra-ba.bayern.de


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