Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben

Datum: 2021-04-30 12:59:47

Eine aktuelle Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat ergeben, dass die Geflügelpest (HPAIV) besonders im süddeutschen Raum stark rückläufig ist. Dies ermöglicht es, die allgemeine Stallpflicht, die Anfang März für die Stadt und den Landkreis Bamberg erlassen wurde, aufzuheben. Ab sofort darf sämtliches Geflügel wieder im Freien gehalten werden.

Obwohl das Geflügelpestgeschehen 2020/2021 aktuell offensichtlich rückläufig ist und in Bayern in den letzten zwei Wochen keine positiven Fälle bei Wildvögeln oder in Hausgeflügelbeständen mehr nachgewiesen wurden, sind einzelne HPAI-Fälle auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Daher bleibt die Allgemeinverfügung vom 2. Februar 2021 bestehen, die zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen vorsieht. Unter dem Begriff „Biosicherheitsmaßnahmen“ werden alle Vorsichtsmaßnahmen verstanden, die einerseits den Eintrag gefährlicher Tierseuchenerreger aus der Umwelt erschweren und andererseits eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Betrieben unterbinden sollen. Erreger der Geflügelpest sind Influenza A Viren, die in der Regel nicht über die Luft, sondern durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit virushaltigem Material z. B. Kot übertragen werden. Deshalb ist es wichtig, jeglichen Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu verhindern, d. h. auch zu deren Ausscheidungen. Um das Anlocken von Wildvögeln und somit den Kontakt mit diesen zu vermeiden, soll auf die Fütterung von Geflügel im Auslauf verzichtetet werden. Darüber hinaus ist der Zugang zu natürlichen Wasserstellen (Bäche, Flüsse etc.) für Hausgeflügel zu unterbinden. Große Vorsicht ist zudem beim Handel mit Lebendgeflügel im Reisegewerbe angezeigt.